Kircheneintritt
Kirchenläden und Eintrittsstellen
Wer gerne (wieder) Mitglied der evangelischen Kirche werden möchte, kann in unserem Kirchengebiet in jedem Pfarramt wieder aufgenommen werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme (telefonisch oder per Mail) ist zu empfehlen. Darüber hinaus kann man in den „Kirchenläden“ in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau in die evangelische Kirche eintreten. Diese haben verlässliche Öffnungszeiten und können auch ohne vorherige telefonische Terminabsprache besucht werden. Kirchenläden finden Sie in Darmstadt, Gießen und Wiesbaden.
So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:
- Rufen sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten. Die Telefonnummer und Anschrift finden Sie im Telefonbuch unter „Kirchen, evangelisch“.
- Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- Oder sie nehmen Kontakt zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf:
- Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder der Eintrittsstelle, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
- Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.
Das sollten Sie für das Gespräch mitbringen:
- einen Nachweis Ihrer Taufe und
- die Austrittsbescheinigung
Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
- Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
- Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.